Produktionswert Produktmanagement Produktpiraterie und Produktpolitik

Produktionswert, Produktmanagement, Produktpiraterie, Produktpolitik, Produzentenhaftung, Produzentenrente, produzierendes Gewerbe und Profitcenter
Produktivvermögen: derjenige Teil des Vermögens in der Volkswirtschaft, der zur Leistungserstellung dient. Er setzt sich zusammen aus dem sachlichen P., Sachanlagen, Vorräte, Grund und Boden, und dem Arbeitsvermögen, der Summe aller Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Arbeitskräfte.

Produktmanagement: v.a. in der Konsumgüterindustrie übliche Betreuung der Produkte von der Entwicklung über die Produktion bis zur Einführung und Steuerung im Markt. P. beinhaltet die Entwicklung der Marktstrategien in Abstimmung mit der Verkaufsleitung, die Koordinierung aller auf das Produktbezogenen Entscheidungen mit den zuständigen Abteilungen und die Auswertung und Analyse aller Produkt-, Markt- und Wettbewerbsinformationen. Der Produktmanager ist i. d. R. der Marketingleitung unterstellt und gegenüber Funktionsstelleninhabern nicht weisungsbefugt.

Produktpiraterie: das unrechtmäßige Nachahmen von Konsumgütern, wobei bekannte Markenzeichen genutzt(Markenpiraterie) oder falsche Herkunftsangaben gemacht werden.

Produktpolitik: Marketing. Produktsicherheitsgesetz: Sei1997 sind Hersteller und Importeure von Ge- und Verbrauchsgütern gesetzlich verpflichtet, ausschließlich sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Auch Behörden sind danach ermächtigt, von sich aus umfassende Rückrufaktionen auszulösen, wenn nach ihrem Ermessen von den Endprodukten Gefahren für den Verbraucher ausgehen, beispielsweise Verletzungen durch importierte Feuerwerkskörper. Das P. ergänzt die Produkthaftung.

Produzentenhaftung: Haftung des Produzentenrente Herstellers nach dem BGB für Schäden, die durch seine Produkte entstehen. Nach dem 1990 in Kraftgetretenen Produkthaftungsgesetz (Produkthaftung) muss keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, sondern lediglich die Fehlerhaftigkeit des Produkts, um Schadenersatzansprüche zu stellen.

Produzentenrente: der Unterschied zwischen dem Preis, den der Verkäufer eines Guts aufgrund seiner Kostenplanung mindestens erzielen möchte, und dem tatsächlich erhaltenen, höheren Marktpreis. Der Produzent hätte also ursprünglich seine Erzeugnisse auch zu einem geringeren Preis als dem Marktpreis verkauft, erzielt im Marktgleichgewicht nun aber einen höheren Erlös, als er vorausgeplant hatte.

produzierendes Gewerbe: nach der Abgrenzung der amtlichen Statistik die
Wirtschaftsbereiche Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe sowie die Betriebe des produzierenden Handwerks. Das p.G. kann gleichbedeutend mit der Industrie bzw. dem sekundären Sektor gesehen werden.

Der Beitrag des p.G. zur Wertschöpfung beträgt in Deutschland wie in den meisten Industrieländern rd. ein Drittel. Innerhalb des p.G. dominiert bei Kennzahlen wie Beschäftigte, Umsatz oder Wertschöpfung das verarbeitende Gewerbe mit den wichtigsten Industriezweigen wie Kraftfahrzeugindustrie, Ernährungsindustrie, chemische Industrie, Metall verarbeitende Industrie und Maschinenbau.

Profitcenter: organisatorisch selbstständige Einheit im Unternehmen, die nicht nur eigene Entscheidungen für ihren Bereich trifft, sondern auch beim Umsatz, den Kosten und dem Ergebnis als eigenständig betrachtet wird. So verantwortet in Konsumgüterkonzernen je ein Produktmanager ein Produktselbstständig. P. führen zu einer divisionalen Aufbauorganisation. Das Konzeptbezweckt, die Flexibilität des Unternehmens und die Motivation seiner Entscheidungsträger durch die Eigenverantwortung für den Erfolg über die Kostenverantwortlichkeit in einem Costcenter hinaus zu steigern.